Suche
Close this search box.

Im Schulhaus Zelgli dürfen alle mitreden

Schulhaus-Zelgli
Der Bodenbelag im Trakt A: vorher und nachher

Seit Zuchwil im Herbst 2023 zur «Kinderfreundlichen ­Gemeinde» zertifiziert wurde, zieht die ­Gemeinde Schüler*innen
in ­Entscheidungsprozesse zu baulichen Massnahmen in und ums Schulhaus Zelgli mit ein.

Die UN-Kinderrechtskonvention beschreibt das Recht für Kinder und Jugendliche, sich an Entscheidungen, die sie betreffen, zu beteiligen. Als «Kinderfreundliche Gemeinde» unterstützt Zuchwil die Partizipation von Kindern und Jugendlichen und erachtet sie als Basis für die Zusammenarbeit mit den Lehr- und Betreuungspersonen. Weiter trägt die Möglichkeit zur Mitgestaltung eines Raumes innerhalb oder ausserhalb des Schulhauses zu einer höheren Lernqualität und Akzeptanz bei den Schüler*innen bei.

In den letzten Monaten erhielten die Schüler*innen des Schulhauses Zelgli die Möglichkeit, in vier Projekten ihre Meinungen, Ideen und Vorstellungen zu baulichen Massnahmen einzubringen: bei der Auswahl eines neuen Bodenbelags im Korridor des Traktes A, einer neuen Installationswand im Jungen-WC bei der Turnhalle, der Installation eines Lichtschalters für die Benutzung des roten Platzes bis 21.30 Uhr und Sitzgelegenheiten auf dem Schulhof.

Innengestaltung diskutieren

Bei der Auswahl des Bodenbelags und der Installationswand im Jungen-WC machten sich die Schüler*innen mit den Kriterien für angrenzende Bauteile, Pflegeaufwand und Ästhetik vertraut. Sie erhielten je vier Bodenbeläge und Wandplatten zur Auswahl, über diese sie als Klasse oder in zwei Gruppen diskutieren sollten. Sie lernten, dass einander zuhören, Ideen und Vorstellungen abholen, Vor- und Nachteile ausloten und Lösungen aushandeln den Entscheidungs- und Lernprozess vereinfacht und stärkt.

Schüler*innen beanspruchen die zum Schulhaus gehörenden Freiflächen auch in ihrer Freizeit. Vor allem die Benützung des roten Platzes zwischen dem Schulhaus Zelgli, KiJuZu und Jugendhaus in den Wintermonaten sowie der Wunsch nach einer Aussenmöblierung waren Ideen, die vom Schülerrat und weiteren Akteuren an die Gemeinde herangetragen wurden.

Schüler*innen haben den Lead

Beim roten Platz fand sich mit der Installation einer LED-Lampe mit Schalter eine einfache Lösung. Mit dem automatischen Abschalten der Lampe um 21.30 Uhr soll auch die Nachtruhe eingehalten werden. Für die gewünschten Sitzgelegenheiten auf dem Schulhof führte die Gemeinde anfangs März einen ersten Workshop zu Vandalismus und Littering durch. Den Lead für den anstehenden gemeinsamen Planungsprozess mit der Gemeinde haben in diesem Projekt die Schüler*innen selbst.

Dank dieser vier Projekte erhielten die Schüler*innen einen Einblick in die Überlegungen, die sich die Abteilung für Bau und Planung bei der Umsetzung von baulichen Massnahmen macht. Umgekehrt lernte die Gemeinde die Bedürfnisse der Schüler*innen besser kennen und verstehen. Im Anschluss an die jeweiligen Workshops und Besprechungen durften die Schüler*innen über die baulichen Massnahmen abstimmen. Das Recht, bei einer demokratischen Entscheidung mitzuwirken, machte ihnen grosse Freude.

Noelia Trachsel

Das Recht auf Gleichbehandlung

Es gibt vier Grundprinzipien der Kinderrechte. Das Erste ist das Recht auf Gleichbehandlung. Demzufolge dürfen Kinder und Jugendliche unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religionszugehörigkeit, Sprache oder Behinderung nicht diskriminiert werden. Das Recht dient den Kindern als Schutz und zur Förderung, Bildung und Beteiligung am gesellschaftlichen Leben. 

Als «Kinderfreundliche Gemeinde» möchte Zuchwil mit gezielten Mass­nahmen das Recht auf Gleichbehandlung gewähr­leisten. 

Zum Beispiel durften Kinder und Jugendliche bei der Neugestaltung des KiJuZu im Jahr 2022 ihre Bedürfnisse miteinbringen und ihre Meinung in der Umfrage «Freizeit und Mitbestimmung in Zuchwil» äussern.   noe

Den Beitrag teilen