Mit dem Energieplanungsbericht will die Gemeinde Zuchwil Leitlinien für eine künftige Energieplanung setzen und Empfehlungen für einen verantwortungsvollen Umgang mit unseren Ressourcen geben.
Die Gemeinde Zuchwil setzt sich für eine nachhaltige, umweltgerechte, wirtschaftliche und sozialverträgliche Entwicklung ein. Sie fördert den verantwortungsbewussten Umgang mit Ressourcen und die Reduktion des CO2-Ausstosses. Im aktuellen Energie- und Klimaleitbild der Gemeinde Zuchwil sind die folgenden wesentlichen Ziele festgehalten:
• Unterstützung der Zielsetzung des Bundes, die Treibhausgasemissionen auf dem Gemeindegebiet bis 2050 auf Netto-Null zu reduzieren.
• Erhöhung des Anteils erneuerbarer Primärenergie auf 100 Prozent bis 2040 (Zwischenziel 2030: Erhöhung auf 50 Prozent gegenüber den Werten von 1990) auf dem Gemeindegebiet.¹
• Reduktion der Treibhausgasemissionen der gemeindeeigenen Gebäude um 100 Prozent bis 2040 (Zwischenziel 2030: minus 50 Prozent gegenüber den Werten von 1990).²
Die Ist-Situation (Energiebilanzierung 2023) ist in Bezug zu den definierten Zielen teilweise auf Kurs. Von 2012 bis 2023 ist der Gesamt-Endenergieverbrauch um rund 15 Prozent gesunken. Die Dauerleistung (2000 Watt-Gesellschaft) Primärenergieverbrauch liegt unter dem Durchschnitt der Schweiz. Hinsichtlich erneuerbarer Primärenergie und Reduktion der Treibhausgasemissionen sind besonders beim Heizungsersatz, in der Mobilität und bei der Stromproduktion noch grosse Anstrengungen notwendig, um die Ziele zu erreichen.
Bei der Energieversorgung mittels erneuerbarer Energie im Bereich Wärme (Raumwärme und Warmwasser) ist die Gemeinde auf Kurs, sofern das Fernwärmepotenzial der Regio Energie bzw. Kenova bis 2040 ausgeschöpft wird und die restlich betriebenen fossilen Heizungen (Heizöl / Erdgas) durch alternative Heizsysteme ersetzt werden.
Hinsichtlich Mobilität sollen die definierten Massnahmen gemäss Mobilitätsstrategie der Firma EBP Schweiz AG umgesetzt werden. Die Verschärfung der Vorschriften hinsichtlich der Energieeffizienz und «Klimaneutralität» der Fahrzeuge liegt jedoch in der Kompetenz des Bundes.
Was die Stromproduktion betrifft, ist die Gemeinde mit dem Stromkraftwerk Riverside auf Kurs. Um die zunehmende Elektrifizierung (E-Mobilität. Wärmepumpen) zu bewältigen, ist die Installation von Photovoltaik-Anlagen wichtig. Hier kann die Gemeinde auf ihren Gebäuden selbst PV-Anlagen installieren und die privaten Eigentümer über die Möglichkeit informieren (etwa über die SEP-Plattform oder im Rahmen von konkreten Anfragen bei der Bauverwaltung).
Die Ausgangslage
Die Gemeinde Zuchwil ist seit 2004 Energiestadt, seit 2016 trägt sie das Gold-Zertifikat. Die nächste Rezertifizierung findet im Sommer 2025 statt. Die Erarbeitung einer kommunalen Energieplanung bildet eine wichtige Basis für eine erfolgreiche Re-Zertifizierung als Energiestadt und für die weitere Umsetzung von Massnahmen im Energiebereich.
Mit der kommunalen Energieplanung sollen Raumentwicklung und Energienutzung besser aufeinander abgestimmt, die Energieeffizienz erhöht und die erneuerbaren Energieträger gefördert werden. Die Leitlinien für die künftige Energieplanung (Wärme- und Stromversorgung) der Gemeinde werden im Energieplanungsbericht festgelegt. Die kommunale Energieplanung ist weder behörden- noch eigentümerverbindlich. Die vorgeschlagenen Massnahmen sind Empfehlungen und definieren die energiepolitischen Grundsätze und Massnahmen mit räumlichem Bezug.
Die Schaffung der Eigentümerverbindlichkeit erfolgt im Rahmen der Ortsplanungsrevision, der Gestaltungsplanung und der Erschliessungsplanung.
Die Massnahmen
Der Energieplanungsbericht enthält sechs Massnahmen / Empfehlungen:
Bei den ersten drei Massnahmen hat die Gemeinde insbesondere eine informative Rolle gegenüber der Bevölkerung / den Unternehmern. Dabei soll insbesondere der Heizungsersatz (Massnahme 1) auf erneuerbare Energie weiterhin umgesetzt werden (falls möglich eine Steigerung um rund 10 Prozent). Die Sanierungsrate der Gebäudehülle (Suffizienz/Effizienz, Massnahme 2) entspricht dem Schweizer Durchschnitt und ist tief. Hier hat die Gemeinde eine informative Rolle (Information Bauherr) sowie eine Vorbildfunktion (wärmetechnische Sanierung der öffentlichen Gebäude). Bei der Installation von PV-Anlagen (Massnahme 3) hat die Gemeinde ebenfalls eine informative Rolle sowie eine Vorbildfunktion (Installation PV-Anlagen auf öffentlichen Bauten und Umsetzung des Projekts Parkplatz Sportzentrum).
Bei der Massnahme 4 geht es um den Strommix. Auf der einen Seite sollte die Gemeinde für die öffentlichen Bauten «grünen» Strom beziehen. Private Eigentümer*innen können lediglich darüber informiert werden, dass der eingekaufte Strom eine direkte Auswirkung auf den Primärenergiebedarf hat. Bei den Grossverbrauchern, welche den Strom auf Netzebene 5 beziehen, sollte die Gemeinde das Gespräch suchen, dass diese auch ausschliesslich «grünen» Strom auf dem Markt beziehen. Der Strommix der Grossverbraucher (rund 3 Stück) hat einen wesentlichen Einfluss bei der Primärenergiebilanzierung.
Bei der Massnahme 5 geht es um die Mobilität (Motorisierter Individualverkehr, Langsamverkehr). Hier sind insbesondere die Massnahmen aus dem Bericht «Mobilitätsstrategie» von der Firma EBP Schweiz AG umzusetzen.
Bei der Massnahme 6 geht es um die gemeindeeigenen Liegenschaften. Dabei spielen die definierten Massnahmen 1 bis 5 eine wichtige Rolle:
• Bei fossilbeheizten Gebäuden soll ein Heizungsersatz auf erneuerbarer Energie stattfinden.
• Sanierungsbedürftige Gebäude sollen wärmetechnisch saniert (Minergie-Sanierungsstandard oder Neubaugrenzwert MuKEn (Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich)) und energieeffiziente Geräte (Beleuchtung, Lüftung, etc.) installiert werden.
• Im Rahmen von Dachsanierungen sollen PV-Anlagen installiert werden.
• Der eingekaufte Strom für öffentliche Gebäude und Strassenbeleuchtung soll «grüner» werden.
• Die Massnahmen aus der Mobilitätsstrategie sind für die gemeindeeigene Fahrzeugflotte und im Rahmen des Ausbaus der öffentlichen Ladeinfrastruktur umzusetzen.
Mit der Umsetzung dieser Massnahmen können die Ziele aus dem Klima- und Energieleitbild bis 2040 erreicht werden.
Juliette Vogel Schmid, Verantwortliche Energie und Umwelt
¹ Betrifft den Wärmeverbrauch sowie die Mobilität. Der Flugverkehr sowie die Hälfte der gelieferten Fernwärme von der Kenova unterliegen nicht diesem Ziel.
² Der Anteil Treibhausgasemissionen aus der Fernwärme der Kenova, müssen mittels CO2-Speicherung gebunden werden.
