Das neue Altersleitbild ist verabschiedet

Die Einwohnergemeinde Zuchwil hat seit 2012 ein Altersleitbild und aus den darin beschriebenen fünf Stossrichtungen abgeleitete Massnahmen dazu. Diese wurden die letzten Jahre zu einem grossen Teil umgesetzt und es entstanden neue Pflege– und Betreuungsangebote in der ambulanten Grundversorgung.

Am 2.  Dezember 2021 hat der Gemeinderat beschlossen, das Altersleitbild zu aktualisieren, die Massnahmen zu überprüfen und neue Massnahmen zu ergreifen, um die Wohn- und Lebenssituation der Senior*innen in Zuchwil zu verbessern und den Zugang zu den Angeboten prominenter zu veröffentlichen.
Es wurde in der Folge eine nichtständige Arbeitsgruppe (AG) mit zehn Arbeitsgruppenmitgliedern bestellt. Der Spitexleitung wurde vom Gemeinderat das Präsidium übertragen. Die AG überarbeitete vom 30.  März 2022 bis 28. August 2024 das Altersleitbild und die Massnahmen dazu.
Am 24. Oktober 2024 wurde dem Gemeinderat die überarbeitete Version des Altersleitbildes inklusive der neu definierten Massnahmen zur Genehmigung vorgelegt. Als zweiter Antragspunkt wurde ihm die Auf­lösung der nichtständigen AG beantragt.

Engagement gewürdigt
Der Gemeinderat hat das aktualisierte Altersleitbild und die definierten Massnahmen dazu, ebenso das grosse Engagement der Arbeitsgruppe gewürdigt und das Altersleitbild einstimmig zur Kenntnis genommen und zur Veröffentlichung freigegeben. Die Arbeitsgruppe wurde noch nicht aufgelöst, sondern mit der Aufgabe betraut, einen Umsetzungsplan für die Massnahmen zu entwickeln und diese dem Gemeinderat zur Genehmigung vorzulegen.
Die Arbeitsgruppe traf sich am 19. März 2025 zur Entwicklung des Umsetzungsplanes und der Priorisierung der Massnahmenempfehlungen zu Handen des Gemeinderates vom 5.  Juni 2025.
Der vorgestellte Umsetzungsplan wurde von den Anwesenden grossmehrheitlich gewürdigt, die geforderten Ressourcen für die Triage der Massnahmenempfehlungen wurden vom Gemeinderat an seiner Sitzung vom 5.  Juni 2025 jedoch abgelehnt. Ein Kompromissvorschlag des Gemeindepräsidenten, den Umsetzungsplan durch eine Fachorganisation entwickeln zu lassen, fand dann Einstimmigkeit. Ebenso wurde der Antrag gutgeheissen, die nichtständige Arbeitsgruppe Altersleitbild aufzulösen.
Das Gemeindepräsidium beauftragte die Pro Senectute, welche auch eine Vertretung in der Arbeitsgruppe Altersleitbild hatte, die Massnahmenempfehlungen zu priorisieren und einen Umsetzungsplan für die Legislaturperiode 25 – 29 zu erstellen.

20-Prozent-Stelle ab 2026
Der Umsetzungsplan mit Kostenfolgen wurde im Gemeinderat vom 25. September 2025 vorgestellt und es gab keine Opposition dagegen, dass die Massnahmenplanung mit Kostenfolgen, insbesondere auch die vorgeschlagene Stelle «Koordinationsstelle für das Alter» ins Budget 2026 eingearbeitet wird.
An der Gemeindeversammlung vom 15.  Dezember 2025 wurden der Stellenetat und das Budget gutgeheissen, somit wird im 2026 die Koordinationsstelle für das Alter aufgebaut (Pensum 20  Prozent) und die Massnahmenempfehlungen entsprechend dem Umsetzungsplan in Angriff genommen.
Die Koordinationsstelle ist Voraussetzung, dass die Massnahmenplanung initiiert und somit das Altersleitbild mit seinen Massnahmenempfehlungen auch umgesetzt werden kann.
Die Massnahmen wurden mit Einbezug der Senior*innen erarbeitet. An einer Pro Senectute Umfrage (Altersfreundlichkeit der EWG), sowie einem gut besuchten Mitwirkungsanlass wurden die Anliegen der Senior*innen in das Altersleitbild bzw. in die Massnahmenempfehlungen aufgenommen. Die vorliegenden Massnahmenempfehlungen sind also Anliegen der betroffenen Bevölkerung und steigern die Lebensqualität unserer älteren Bevölkerung.
Als Spitexleitung freue ich mich für unsere Patienten und Patientinnen, dass mit der Umsetzung des überarbeiteten Altersleitbildes, bzw. der Massnahmenempfehlungen dazu, einige Erleichterungen für ihren Alltag angegangen werden dürfen.
Als Präsidentin der aufgelösten nichtständigen AG «Altersleitbild» bin ich dankbar, dass die grosse Arbeit der Arbeitsgruppe mit der Umsetzung der Massnahmenempfehlungen gewürdigt und weitergeführt wird.
Patricia Häberli, Spitexleitung

Das Altersleitbild und die Massnahmenempfehlung ­können auf www.zuchwil.ch eingesehen werden.

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