Die Einwohnergemeinde Zuchwil hat das Altersleitbild aus dem Jahre 2012 überarbeitet und veröffentlicht. Der Umsetzungsplan wird durch die Pro Senectute entwickelt.
Die Einwohnergemeinde (EWG) Zuchwil hat seit 2012 ein Altersleitbild und aus den darin beschriebenen fünf Stossrichtungen abgeleitete Massnahmen dazu. Diese wurden in den letzten Jahren zu einem grossen Teil umgesetzt, und es entstanden neue Pflege- und Betreuungsangebote in der ambulanten Grundversorgung.
Überarbeitung des Leitbilds
Am 2. Dezember 2021 hat der Gemeinderat beschlossen, das Altersleitbild zu aktualisieren, die Massnahmen zu überprüfen und neue Massnahmen zu ergreifen, um die Wohn- und Lebenssituation der Senior*innen in Zuchwil zu verbessern und den Zugang zu den Angeboten prominenter zu veröffentlichen.
In der Folge wurde eine nichtständige Arbeitsgruppe mit zehn Mitgliedern bestellt. Der Spitexleitung wurde vom Gemeinderat das Präsidium übertragen. Die Arbeitsgruppe überarbeitete vom 30. März 2022 bis 28. August 2024 das Altersleitbild und die Massnahmen dazu.
Am 24. Oktober 2024 wurde dem Gemeinderat die überarbeitete Version des Altersleitbildes inklusive der neu definierten Massnahmen zur Genehmigung vorgelegt. Als zweiter Antragspunkt beantragte die Arbeitsgruppe ihre Auflösung.
Der Gemeinderat würdigte das aktualisierte Altersleitbild und die definierten Massnahmen dazu, ebenso das grosse Engagement der Arbeitsgruppe. Mit der Bedingung, dass die Massnahmen als «Massnahmenempfehlung» zu formulieren sind, wurde das Leitbild einstimmig zur Kenntnis genommen und zur Veröffentlichung freigegeben.
Die Arbeitsgruppe wurde noch nicht aufgelöst, sondern mit der Aufgabe betraut, einen Umsetzungsplan für die Massnahmen zu entwickeln.
Die Arbeitsgruppe traf sich am 19. März 2025 zur Entwicklung des Umsetzungsplanes und der Priorisierung der Massnahmenempfehlungen zu Handen des Gemeinderates. Der vorgestellte Umsetzungsplan wurde von den Anwesenden grossmehrheitlich gewürdigt, die geforderten Ressourcen für die Triage der Massnahmenempfehlungen wurden vom Gemeinderat an seiner Sitzung vom 5. Juni 2025 jedoch abgelehnt. Ein Kompromissvorschlag des Gemeindepräsidenten, den Umsetzungsplan durch eine Fachorganisation entwickeln zu lassen, fand dann Einstimmigkeit.
Ebenso wurde der Antrag gutgeheissen, die nichtständige Arbeitsgruppe Altersleitbild aufzulösen.
Der aktuelle Stand
In der Zwischenzeit wurde die Pro Senectute, die ebenfalls eine Vertretung in der Arbeitsgruppe Altersleitbild hatte, vom Gemeindepräsidenten beauftragt, die Massnahmenempfehlungen zu priorisieren und einen Umsetzungsplan für die Legislaturperiode 25 – 29 zu erstellen.
Patricia Häberli,
Präsidentin der aufgelösten nichtständigen Arbeitsgruppe Altersleitbild