Das Kindeswohl in der Verwaltung

18 Personen nahmen am Workshop teil. zvg

Mit dem Unicef-Label «Kinderfreundliche Gemeinde» verpflichtet sich Zuchwil, die Kinderfreundlichkeit in verschiedenen Bereichen kontinuierlich zu steigern.

Dazu gehören sowohl das unmittelbare Lebensumfeld der Kinder, als auch der aktive Einbezug der Kinder und Jugendlichen in sämtliche Massnahmen, die sie betreffen.Die Gemeindeverwaltung spielt dabei eine wichtige Rolle.

Gemäss einer Umfrage, die im Oktober 2023 durchgeführt wurde, betrifft die alltägliche Arbeit bei 78 Prozent der Verwaltungsangestellten in irgendeiner Form Kinder und Jugendliche entweder direkt (36  Prozent) oder indirekt (42 Prozent). Ein Drittel dieser Befragten gab an, dass sie über die Bedürfnisse und Anliegen von Kindern und Jugendlichen gar nicht oder nicht gut informiert sind.

Anliegen integrieren

Im Anschluss an die Umfrage fand im November 2023 im neuen KiJuZu am Wald ein Workshop zum Thema «Umsetzung Kinderfreundliche Gemeinde in der Verwaltung» statt. Es nahmen 18 Personen aus den Bereichen Soziale Dienste, Spitex, Schulen, Gemeindepräsidium, Jugendarbeit, Bau und Planung und dem Werkhof teil. Sie erarbeiteten in zwei Workshoprunden Massnahmen zur Integration der Anliegen von Kindern und Jugendlichen in ihre Arbeitsprozesse und diskutierten, wie man die Koordination und den Informationsfluss verbessern könnte.

Als Resultat erstellte jeder Teilnehmende eine persönliche To-do Liste und gab diese der Workshopleitung ab. Zum neuen Jahr erhielten alle ihre Liste gemeinsam mit einem kleinen Dankeschön zurück. Auf Nachfrage der Projektleitung diesen Mai kann schon Positives berichtet werden. Einige To-dos wurden bereits erledigt. Darunter die Organisation mehrerer abteilungsübergreifender Austauschgefässe zum Thema Kinderfreundliche Gemeinde.

Jeanine Riesen
Weit&Breitsicht GmbH

 

Vorrang des Kindeswohls

Als Kinderfreundliche Gemeinde hat sich Zuchwil verpflichtet, dem Kindeswohl in allen Massnahmen, die Kinder betreffen, Vorrang zu geben. Dies ist ein Grundprinzip der Kinderrechte. Demzufolge muss die Gemeindeverwaltung sicherstellen, dass sich Kinder und Jugendliche in Schulen und öffentlichen Plätzen nicht nur wohl und sicher fühlen, sondern dass ihre Meinung zur Gestaltung dieser Räume miteinbezogen wird. Zum Beispiel durften die Schüler*innen des Schulhauses Zelgli in einem Mini-Workshop über die neuen Wandplatten der Jungen-Toilette sowie den Bodenbelag im Korridor des Traktes A abstimmen. Der Entscheidungsprozess sowie die demokratische Abstimmung bereiteten ihnen grosse Freude.     jr

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