Neu: Neophytensäcke

Die Beeren des Kirschlorbeers werden gerne von Vögeln gefressen. Diese scheiden die Samen in den Beeren über den Kot aus, was zu einer Vermehrung des Kirschlorbeers an nicht erwünschten Orten zum Beispiel im Wald führt. Es ist deshalb wichtig, die Beeren via Neophytensack zu entsorgen. Dasselbe gilt auch für die Blüten des Kirschlorbeers. Bild: Infoflora

Invasive Neophyten breiten sich ­rasant aus. Sie können ­einheimische Arten verdrängen oder Schäden an Infrastrukturen verursachen.
Die Bevölkerung von Zuchwil ist aufgerufen, bei der ­Eindämmung dieser Pflanzen zu helfen. Im ­Werkhof können Sie neu spezielle «Neophytensäcke» beziehen.

Neophyten sind gebietsfremde Pflanzen. Durch den Menschen sind sie als Nutz- oder Gartenpflanzen zu uns gekommen oder ungewollt eingeschleppt worden.

Die meisten gebietsfremden Pflanzen sind eine Bereicherung und gefährden weder Mensch noch Natur. Doch bei einem Teil von ihnen handelt es sich um invasive Neophyten. Diese fallen durch ihren üppigen Wuchs, ihre schnelle Verbreitung und die Verdrängung der einheimischen Arten auf. Invasive Neophyten können gesundheitliche Probleme, Schäden an Infrastrukturen oder Einbussen in der Land- und Forstwirtschaft verursachen.

Sichere Entsorgung
Um die Verbreitung der invasiven Neophyten zu verhindern, ist die korrekte Entsorgung zentral. Die sicherste Entsorgung der Pflanzen geschieht in den meisten Fällen über den Kehricht, also über die Verbrennung im Neophytensack, und nicht über die Grünabfuhr. Dadurch wird eine weitere Vermehrung verhindert oder zumindest gebremst.

Restliches Grüngut (Rasenschnitt, Ast­material von einheimischen Pflanzen usw.) aus dem Garten sowie Rüstabfälle aus der Küche gehören nicht in den Neophytensack. Geben Sie diese Materialien wie bisher der Grünabfuhr mit. Auch Abfall gehört nicht in den Neophytensack.

Zum Entsorgen von grösseren Mengen wie Wurzelstöcke oder ganze Sträucher (zum Beispiel Kirschlorbeer oder Sommerflieder) beauftragen Sie bitte weiterhin einen Gartenbaubetrieb oder erkundigen Sie sich bei der Gemeinde für weitere Möglichkeiten. Nicht vermehrungsfähige Pflanzenteile können über die reguläre Grünabfuhr entsorgt werden. Achtung aber vor Samen und Blüten, Wurzeln, Rhizomen, Ausläufer und Strünke, die wieder austreiben können – diese sollten unbedingt fachmännisch entsorgt werden (Gartenbaubetrieb oder Neophytensäcke).

Die Säcke können beim Entsorgungshof kostenlos am Asylweg 8 in Zuchwil bezogen und an den gleichen Orten für die Abholung durch die Kehricht­abfuhr depo­niert ­werden wie der Hauskehricht, also direkt vor der Haustüre. Im Entsorgungshof können Sie sich beraten lassen und erhalten bei Interesse diverse Flyer zum Thema.

Beim Entsorgungshof können zudem Flyer mit Informationen zu den wichtigsten invasiven Neophyten bezogen werden. Darin ist zudem beschrieben, wie invasive Neophyten und deren Pflanzenteile korrekt entsorgt werden.

Helfen Sie mit, invasive Neophyten auf unserem Gemeindegebiet aktiv und gezielt zu bekämpfen und halten Sie Ihren Garten frei von Sommerflieder, einjährigem Berufkraut, kanadischer Goldrute, Kirschlorbeer und weiteren invasiven Neophyten.
Swen Schärlig (Leiter Bauamt) 
und Juliette Vogel Schmid (Fachstelle Energie und Umwelt)

Öffnungszeiten des Werkhofs am Asylweg 8, Zuchwil: Samstag, 9 bis 11 Uhr, Montag 16 bis 18 Uhr, Mittwoch, 16 bis 18 Uhr

Kontakt:
swen.schaerlig@zuchwil.ch

Infomaterial finden Sie im Werkhof und auf der Website des kantonalen Amtes für Umwelt (QR Code) oder auf www.infoflora.ch/de/neophyten/neophyten.html



Den Beitrag teilen