Anfang Juli wurde der Regionale Nachtdienst durch ein Nachtpikett der Spitex Zuchwil ersetzt. Für die Patient*innen ändert sich nichts.
Der Regionale Nachtdienst (RND) wurde aufgehoben
Seit 2016 haben die Spitex-Dienste Zuchwil in Zusammenarbeit mit der Spitex Region Solothurn einen regionalen Nachtdienst angeboten, der neben den geplanten Nachteinsätzen, auch die Erreichbarkeit per RND-Telefon ermöglichte. Die Zusammenarbeit bezüglich der Nachtversorgung wurde aus betriebswirtschaftlichen Gründen durch die Spitex Region Solothurn auf den 30.Juni 2024 gekündigt.
Die Spitex-Dienste Zuchwil haben am 1. Juli ein Nachtpikett für alle Zuchwiler Patient*innen eingeführt. Weiterhin führen wir also nächtliche Einsätze durch, sofern die Interventionen medizinisch verordnet oder aus fachlichen pflegerischen Gründen notwendig sind. Bezüglich der Nachteinsätze ändert sich für die Patient*innen also nichts. Was wir nicht mehr anbieten können, ist eine Notfall-Nummer, mit welcher die Mitarbeitenden im Nachtdienst direkt kontaktiert werden können.
Gesundheitsschutz
Ungünstige Arbeitsbedingungen (organisatorischer, ergonomischer, physikalischer, chemischer oder biologischer Art), können Ursachen von gesundheitlichen Beschwerden sein. Die Prävention von Gesundheitsrisiken bei der Arbeit ist nicht freiwillig. Der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz wird im Arbeitsgesetz in Artikel 6 geregelt. Die Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz konkretisiert diese Anforderung und umschreibt im Grundsatz in Art.2: «Der Arbeitgeber muss alle Massnahmen treffen, die nötig sind, um den Gesundheitsschutz zu wahren und zu verbessern und die physische und psychische Gesundheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten»*.
Bei den Spitex-Diensten wird der Gesundheitsschutz hoch gewichtet, laufend evaluiert und wo nötig angepasst. In den Büroräumlichkeiten ist das Einrichten von ergonomischen Arbeitsplätzen, Verhindern von Stolperfallen, ideale Lichtverhältnisse schaffen, arbeitsgesetzkonforme Dienstpläne schreiben und Hygienevorgaben einhalten – um nur einige wenige Beispiele zu nennen – relativ einfach umsetzbar. Da wir aber unsere Patient*innen zu Hause betreuen, ist die Umsetzung des Gesundheitsschutzes nicht immer so rasch umsetzbar, und wir sind auf das Verständnis der Patient*innen und ihrer Angehörigen angewiesen.
Zur Arbeitsplatzeinrichtung im privaten Umfeld gehören folgende Themen (nicht abschliessende Aufzählung):
Pflegerische Handlungen müssen rückenschonend durchgeführt werden können. Dazu braucht es genügend Platz, manchmal ein Pflegetischli, ein Pflegebett und/oder einen Pflegesessel.
Die Hände der Mitarbeitenden sind das wichtigste «Instrument», sie müssen geschont und gepflegt werden und dürfen keinen Übertragungen von Keimen dienen. Das heisst, bei vielen Verrichtungen müssen Handschuhe getragen werden und regelmässig die Hände mit Seife gewaschen und/oder zusätzlich desinfiziert werden können. Jegliche Badezimmerwäsche, welche zur oder bei der Pflege gebraucht wird muss von den Patient*innen regelmässig gewaschen werden, ebenso die Putzlappen für Reinigungsarbeiten.
Während der Anwesenheit von Mitarbeitenden darf in der Wohnung nicht geraucht werden. Werden elektrisch betriebene Geräte für den Arbeitseinsatz gebraucht (zum Beispiel Staubsauger zur Reinigung), müssen diese funktionstüchtig sein, ebenso müssen die Steckdosen unversehrt und korrekt montiert sein.
Für Arbeiten in der Höhe (zum Beispiel Fensterreinigung) muss ein Zwei-Tritt vorhanden sein. Das Klettern auf Stühle/Taburettli ist ein Sturzrisiko, dem sich die Patient*innen selber, aber auch die Mitarbeitenden der Spitex, nicht aussetzen sollen.
Mitarbeitende müssen, damit sie auch psychisch gesund bleiben können, vor Aggressionen, sexueller Belästigung, Verleumdungen und Rassismus geschützt werden. Entsprechende Vorkommnisse führen darum zum Abbruch von Spitexleistungen.
Die Mitarbeitenden der Spitex-Dienste arbeiten mit Engagement und Motivation für die Unterstützung im Alltag und das Leben zu Hause. Es ist unser Ziel, dass alle Patient*innen, die zu Hause leben möchten, dies trotz Einschränkungen können. Damit die Mitarbeitenden bis zur Pension in der Pflege / in der Hauswirtschaft arbeiten können, sind sie auf eine gute Gesundheit angewiesen. Wir bedanken uns darum bei allen Patient*innen und Angehörigen, die uns rasch und verständnisvoll helfen, den gesetzlich verordneten Gesundheitsschutz in den Spitexeinsätzen umzusetzen.
Patricia Häberli
Leiterin der Spitex-Dienste Zuchwil
(Quelle:https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Arbeit/Arbeitsbedingungen/gesundheitsschutz-am-arbeitsplatz.html)